Tafelwein oder Wein ohne Herkunftsangabe
Die Bezeichnung Tafelwein für die unterste Qualitätsstufe von Weinen ist weiterhin bekannt und umgangssprachlich in Gebrauch. Allerdings ist sie schon seit dem 01.08.2009 nicht mehr aktuell. Seither gilt nämlich die Neuregelung der EU-Weinmarktverordnung. Sie ersetzt den Ausdruck “Tafelwein” durch “Wein ohne Herkunftsangabe” oder einfach “Deutscher Wein”. Zudem ist nun zur Bezeichnung der Qualitätsstufe die Eingrenzung der Herkunft entscheidender als der Zuckergehalt der Beeren beziehungsweise das Mostgewicht.
Wichtig: Die Trauben müssen aus dem Ursprungsland des Weines stammen. Außerdem müssen Rebsorten und Anbauflächen zugelassen sein. Eine genauere Herkunftsangabe darf nicht erfolgen.